In den letzten Wochen wurde in den Medien bereits einiges über die Zulassung von e-Scootern in Deutschland berichtet und kontrovers diskutiert. Besonders ein Thema hat dabei die Gemüter erhitzt: E-Scooter mit einer bauartbedingten Geschwindigkeit von 12 km/h sollen bereits von Kindern ab 12 Jahren auf dem Gehweg gefahren werden. Es wurden Stimmen laut, dass die Freigabe von elektrischen Tretrollern für den Gehweg zu einer Einschränkung der von Grundgesetz-Artikel 2 Absatz 1 geschützten „Allgemeinen Handlungsfreiheit der Fußgänger“ geführt hätte, da diese sich auf den Gehwegen weniger frei bewegen könnten als zuvor. Aufgrund der starken Kritik und der hohen Anzahl an Einsprüchen von Verkehrsexperten, Versicherern und Fußgängern ist der Verkehrsminister Andreas Scheuer von seinem ursprünglichen Plan abgewichen.[1] In der neuen Verordnung für Elektrokleinstfahrzeuge (eKFV) werden personal light electronic vehicles (PLEV) nun nicht wie ursprünglich geplant in zwei Klassen eingeteilt. Dennoch müssen alle e-Scooter nach wie vor versichert werden und dürfen auf Radwegen fahren. Sollten diese nicht vorhanden sein, dann muss mit dem e-Scooter auf die Straße ausgewichen werden. Eine Führerschein- oder Zulassungspflicht wird nicht bestehen. Für alle e-Scooter gilt ein Mindestalter von 14 Jahren. Dies machte der Bundesrat zur Bedingung für seine Zustimmung. Heute wurde finale über den Verordnungsentwurf in der 977. Bundesratssitzung entschieden. Nachfolgend die wichtigsten Aussagen zum Nachlesen:
Zum Thema Top 35: „158/19 – Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr und zur Änderung weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften“ sind vier Rednerbeiträge vor Ort angemeldet: Dr. Joachim Lohse (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Bremen), Anke Rehlinger (SPD – Saarland), Tarek Al-Wazir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Hessen), Steffen Bilger (CDU – BMVI)
Dr. Joachim Lohse: E-Scooter haben großes Potenzial, die bestehende Infrastruktur sinnvoll zu ergänzen. Kein Gehweg und ab 15 Jahren.
Anke Rehlinger: Die Mobilität muss zum Schutz der Verkehrssicherheit neu aufgeteilt werden. E-Scooter nur auf Radwegen und Orientierung an Pedelecs ab 14 Jahren.
Tarek Al-Wazir: E-Scooter bieten eine große Chance für den ÖPNV, da kompakter und praktischer als Fahrrad. Kein Gehweg und Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h.
Steffen Bilger: Neue Mobilität zulassen und gleichzeitig Gefahren minimieren. Kein Gehweg, weil sicherer Rückzugsort und Orientierung an Pedelecs ab 14 Jahren.
Das Ergebnis der Bundesratssitzung: Nach Abstimmung durch den Bundesrat wurde die Verordnung für Elektrokleinstfahrzeug in Form einer Mehrheitsentscheidung (endlich) final beschlossen!
Wie es nun weitergeht wird im nachfolgenden Abschnitt beschrieben:
Wann können e-Scooter denn nun endlich am Straßenverkehr teilnehmen?
Ab wann die e-Scooter tatsächlich eine Zulassung haben und in Deutschland fahren dürfen, entscheidet die Bundesregierung: sie muss die vom Bundesrat beschlossenen Änderungen noch umsetzen, dann kann sie die Verordnung im Bundesgesetzblatt verkünden. Dennoch ist fest davon auszugehen, dass diese in den nächsten 2-6 Wochen in Kraft tritt und so bereits in diesem Sommer „legal“ mit e-Scootern auf den deutschen Straßen gefahren werden kann![2] Bisher schon erworbene Fahrzeug können höchstwahrscheinlich nicht nachträglich „Straßentauglich“ gemacht werden und erhalten somit keine Zulassung. Wer trotzdem ohne Zulassung mit seinem e-Scooter unterwegs ist, riskiert ein entsprechendes Bußgeld.[3] Wer ohne Versicherung fährt, verstößt gegen das Pflichtversicherungsgesetz und begeht eine Straftat. Es ist an dieser Stelle dringend davon abzuraten mit einem e-Scooter ohne Zulassung und damit auch ohne Versicherungsschutz zu fahren, da bei einem Schaden für die entstandenen Kosten selbst aufgekommen werden muss!
Wie sieht es mit der bestehenden Infrastruktur in Deutschland aus?
Fakt ist, dass die e-Scooter Zulassung definitiv Auswirkungen auf die Verkehrsdichte haben wird. Hier wirbt der ADFC (Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V.) nicht nur aktiv für breitere, sondern vor allem auch für mehr Radwege. Der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetags, Helmut Dedy, betont: „Es braucht eine Investitionsoffensive, damit die Verkehrswende realisiert werden kann.“ Als e-Scooter Hersteller befürworten wir neue ökologischen und sichere Mobilitätformen als Ergänzungen der bestehenden Infrastruktur, weil dadurch auch auf Seiten der Bundesregierung die bestehenden Verkehrsflächen neu überdacht werden müssen. Kersten Heineke, Leiter des McKinsey Centers for Future Mobility sagt über die Ökologie von e-Scootern: „[…] Grundsätzlich ist jeder Kilometer, den Sie mit einem E-Tretroller zurücklegen, emissionsfrei.“[4]
Was das jetzt für uns als Hersteller bedeutet?
Als deutscher Premiumhersteller sehen wir der Zulassung unseres e-Scooters in Deutschland sehr optimistisch entgegen, da unser s1-elite bereits zum jetzigen Zeitpunkt den Großteil der entsprechenden Prüfkriterien erfüllt. Bei uns steht nicht nur „made in Germany“ drauf, sondern steckt vor allem auch im Detail. Bereits seit Beginn der Entwicklung war es unser größtes Anliegen, einen e-Scooter mit einer bestmöglichen Fahrzeugqualität, einem hohen Fahrkomfort und großen Fahrsicherheit für den alltäglichen Gebrauch zu entwickeln. Oft wird an der Stelle vergessen, dass mit solchen Fahrzeugen aktiv am Straßenverkehr teilgenommen wird und diese daher auch möglichst sicher sein sollten. Um diesem Qualitätsanspruch gerecht zu werden, unterziehen wir unserem s1-elite noch einigen Test. Daher planen wir mit unserem Fahrzeug erst im kommenden Jahr an den Start zu gehen.
(YORKS GmbH, 17.05.2019)
[1] https://www.br.de/nachrichten/deutschland-welt/e-tretroller-doch-nicht-auf-dem-gehweg,RP8s5SN
[2] https://www.br.de/nachrichten/deutschland-welt/wann-kommen-die-e-tretroller,RQfK02E
[3] https://escooter.blog/2019/04/27/e-scooter-bussgelder-uebersicht-und-vergleich/
[4] https://www.tagesschau.de/inland/escooter-auswirkungen-staedtewandel-101.html