„Zu weit, um zu laufen, zu kurz, um zu fahren“ so lässt sich der Einsatzbereich von e-Scootern auf den täglichen Kurzstrecken gut beschreiben. Ein Mobilitätswandel in unseren Innenstädten steht bevor. In der Bevölkerung wächst der Wunsch nach alternativen Lösungen der Mobilität, um herkömmliche Verkehrsmittel im Alltag zu ergänzen. Die neuen Zahlen der Studie „Mobilität in Deutschland 2017“[1] bestätigen diesen Mobilitätswandel und verdeutlichen, dass immer mehr Menschen auf das Fahrrad und die öffentlichen Verkehrsmittel umsteigen. In dem Mobilitätsmix der Zukunft nehmen besonders handliche und kompakte e-Scooter wie der yorks s1-elite eine wichtige Rolle ein, weil sie sich gut mit der vorhandenen Verkehrsinfrastruktur kombinieren lassen. Doch wieso sind e-Scooter in Deutschland eigentlich noch nicht zugelassen und was hat es mit dem Begriff PLEV auf sich?
Zuerst einmal die schlechten Nachrichten vorweg: Im Vergleich zu unseren Nachbarländern wie Frankreich, Österreich und der Schweiz gibt es in Deutschland noch keine klare Regelung zu e-Scootern. Genauer gesagt ist noch nicht definiert, welcher Fahrzeugklasse sich die e-Scooter mit Batterie zuordnen lassen. Stand jetzt erfolgt aufgrund des Motors eine Einordnung als Kraftfahrzeug. Wird dennoch im Straßenverkehr damit gefahren, ist dies ein Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz und wird im schlimmsten Fall als Straftat gewertet. Bei einem Unfall haftet ausschließlich der Fahrer für die entstandenen Schäden. Deswegen betonte Matthias Gastel von Bündnis 90/Die Grünen zuletzt: „Wer E-Tretroller fährt, darf nicht kriminalisiert werden.“[2]
Nun zu den erfreulicheren Nachrichten: Es ist Besserung in Aussicht! Bis Ende des Jahres wird eine einheitliche e-Scooter Regelung für Deutschland erwartet. Die neu definierte Fahrzeugklasse nennt sich PLEV (Personal Light Electrical Vehicle). Momentan wird in einem EU-Gremium an Normen und Kriterien für eine entsprechende Fahrzeugklassifizierung gearbeitet, damit der e-Scooter ähnlich wie ein Fahrrad, offiziell auf Straßen und Radwegen gefahren werden darf.
Großstädte wie Barcelona, Wien oder auch Tel-Aviv machen es bereits vor und gehen als gutes Beispiel voran. Das Bild (siehe oben) gibt einen guten Einblick in die aktuelle Verkehrssituation in Tel-Aviv. Es gibt eine Fahrbahn für PKWs, einen Radweg und einen Fußgängerweg. In der israelischen Stadt sind e-Scooter auf der Straße zugelassen und stellen somit eine echte Alternative für die alltägliche individuelle Mobilität dar. Ob zum Einkaufen, der Weg zur Arbeit und die Fahrt nach Feierabend zum Strand – das Stadtbild ist geprägt von e-Scootern und anderen Mikromobilitätsfahrzeugen. Wobei gesagt werden muss, dass e-Scooter in Israel erst ab 16 Jahren gefahren werden dürfen und eigentlich ausschließlich auf der Straße. Dennoch werden sie meistens auf den Fahrradwegen geduldet und dort auch oft benutzt. Ein Zustand, von dem wir mit dem aktuellen Stand der e-Scooter Regelung in Deutschland noch weit entfernt sind. Es bleibt also spannend, wie sich die Mikromobilität bei uns in Zukunft entwickeln wird. Wir werden unseren Teil dazu beitragen – mobilizing the future.
(YORKS GmbH, 17.08.2018)
[1] http://www.mobilitaet-in-deutschland.de/publikationen2017.html
[2] http://www.spiegel.de/auto/aktuell/matthias-gastel-buendnis90-die-gruenen-ueber-elektrokleinstfahrzeuge-a-1216956.html
Aktualisierung: News im Bereich der e-Scooter Zulassung findet ihr in unserem aktuellen Journalbeitrag.