Ja, es gibt tatsächlich Neuigkeiten zum Thema Elektrokleinstfahrzeuge – endlich! Bereits vor ein paar Wochen haben wir über einen Beitrag zum Thema Straßenzulassung für PLEV veröffentlicht. In der Zwischenzeit haben auch viele unterschiedliche Nachrichtendienste ausführlich darüber berichtet. Die e-Scooter rücken als sinnvolle Alternative für den urbanen Mobilitätsmix immer mehr ins Zentrum der öffentlichen Wahrnehmung. Die Bundesregierung hatte bereits im Juni 2018 angekündigt, dass es noch in diesem Jahr eine entsprechende Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) für die Fahrzeugklasse Personal Light Electric Vehicle (Kurz: PLEV) geben wird.[1] Der Referentenentwurf ging Ende Oktober 2018 an den Bundestag. Doch wann es wirklich so weit ist, lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht genau beantworten. Laut unseren Informationen werden Elektrokleinstfahrzeuge erst ab dem nächsten Jahr auf den deutschen Straßen zugelassen. Davon betroffen sind zunächst nur e-Scooter wie unser yorks s1-elite. Nicht davon betroffen sind elektrische Skateboards und Hoverboards, da diese beispielsweise nicht über eine Lenkstange verfügen.[2]
Zu den wichtigsten Eckpunkten der neuen Fahrzeugklasse gehört, dass e-Scooter künftig auch auf dem Radweg fahren dürfen. Auf der Straße darf nur dann gefahren werden, wenn kein Fahrradweg zur Verfügung steht. Es darf nicht auf Gehwegen gefahren werden. Außerdem muss das PLEV verkehrssicher sein, beispielsweise durch zwei voneinander unabhängige Bremsen, Blinker, einer helltönenden Glocke und einer lichttechnischen Einrichtung wie beim Fahrrad. Geplant ist zudem eine bundesweit einheitliche Umsetzung der Regelung.[3] Des Weiteren sind die folgenden Punkte hervorzuheben:
Inwiefern sich die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung und damit die e-Scooter Regelung auf unseren yorks s1-elite auswirkt? Unter Berücksichtigung des Gesetzesentwurfs sehen wir der Straßenzulassung unseres e-Scooters optimistisch entgegen. Da wir uns momentan noch in der Prototypenphase befinden, können wir bei Bedarf flexibel auf einzelne Anforderungen reagieren. Dennoch müssen noch einige offene Fragen seitens des Gesetzgebers hinsichtlich der e-Scooter Regelung geklärt werden:
Fest steht, dass wir weltweit vor einem Wandel in der alltäglichen und individuellen Mobilität stehen. Beschleunigt durch die Urbanisierung stehen alle Metropolregionen, dazu gehört auch unsere Stadt Stuttgart, vor einer ähnlichen Herausforderung: „[…] jede Großstadt sucht händeringend nach Lösungen, um den Verkehrsinfarkt zu vermeiden.“[4] Der Gesetzesentwurf ist hierbei ein Schritt in die richtige Richtung, dennoch sollte er noch mal grundsätzlich überdacht und nachgebessert werden.
(YORKS GmbH, 16.11.2018)
[1] http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/030/1903006.pdf
[2] https://www.electrive.net/2018/10/23/last-mile-scooter-werden-legal
[3] https://daubner-verkehrsrecht.info/2018/regeln-elektrokleinstfahrzeuge-deutschland
[4] https://www.gruenderszene.de/automotive-mobility/deutschland-mobilitaetsfonds-drehmoment
Aktualisierung: Die Politik steht nicht still – ebenso wenig wie unser yorks Journal. Unseren neuesten Beitrag zum Thema e-Scooter Straßenzulassung findet ihr hier.